Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

1.1 Zweck

Mit der Plattform «AEW Energiebatzen» engagiert sich die AEW Energie AG für ausgesuchte Projekte im Kanton Aargau. Damit nehmen wir unsere Verantwortung gegenüber unserem Kanton wahr und leisten einen Beitrag für die Attraktivität des Aargaus.

1.2 Veranstalter

Die Plattform «AEW Energiebatzen» wird von der AEW Energie AG, Industriestrasse 20, Postfach, 5001 Aarau, nachfolgend AEW genannt, betrieben. Die Registrierung ist kostenlos.

2. Teilnahme

2.1 Wer darf Projekte einrichten?

Projekte dürfen von nicht gewinnorientierten Vereinen und Organisationen eingereicht werden, die ihren Sitz im Kanton Aargau haben. Der Vereinszweck darf weder gegen geltendes Recht verstossen noch der Unterstützung einer Einzelperson dienen. Die AEW behält sich das Recht vor, Vereinen ohne Angabe von Gründen eine Registrierung zu verweigern oder rückgängig zu machen.

2.2 Welche Projekte dürfen eingereicht werden?

Gesponsert werden Projekte im Kanton Aargau, die einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden kann:
  • Sport/Freizeit
  • Kultur
  • Forschung und Entwicklung
  • Soziales

2.3 Weitere Kriterien und Ausschlussgründe

  • Ethische Grundsätze: Projekte, die sittliche, religiöse oder politische Gefühle oder Gruppen verletzen, werden grundsätzlich abgelehnt. Die AEW ist politisch und konfessionell neutral.
  • Projekte mit rassistischen, fremdenfeindlichen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichendem Inhalt werden nicht zugelassen.
  • Projekte, die im Ausland realisiert werden.
  • Institutionen: Die Spendenvergabe erfolgt nur im Rahmen konkreter Veranstaltungen oder Projekte, nicht aber als institutionelle Unterstützung. Es werden keine Mitgliederbeiträge als Spende ausgerichtet.
  • Projekte von politischen Parteien und religiösen Institutionen werden nicht unterstützt.
  • Weitere Ausschlüsse: Doktorats-, Diplom- und Abschlussarbeiten werden nicht unterstützt.
  • Sport: Einzelsportler und Projekte im Spitzensport werden nicht mit Spenden unterstützt.
  • Kultur: Denkmalpflege und Gebäudesanierungen, Buchprojekte sowie umfangreiche Kunstprojekte werden grundsätzlich nicht unterstützt.
  • Ausstellungen, Fachmessen und -kongresse: Sie erhalten durch die AEW im Rahmen der Spenden keine Unterstützung.
  • Das eingereichte Projekt muss einen genügenden inhaltlichen Bezug zum Vereins- oder Organisationszweck aufweisen und darf nicht gegen geltendes Recht verstossen

2.4 Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts von der Bewerbung um Sponsoringgelder genügt eine E-Mail der projektverantwortlichen Kontaktperson an die AEW. Etwaige Votes verlieren ihre Gültigkeit und werden bei einer Neuanmeldung nicht mehr gezählt.

2.5 Weitere Bestimmungen

Jeder Verein und jede Organisation kann je Projekteinreichungsphase maximal ein Projekt einreichen.

Hat es ein Projekt nicht in die prämierte Top 8 Platzierung geschafft, so darf es erst bei einer neuen Projekteinreichungsphase erneut eingereicht werden.

Die AEW ist nicht zur Auskunft über die entsprechenden Gründe verpflichtet.

2.6 Wer darf abstimmen?

Abstimmen dürfen natürliche Personen, die urteilsfähig sind (es gibt kein Mindestalter). Es bedarf dazu einer gültigen E-Mailadresse. Die AEW behält sich vor, E-Mailadressen die offensichtlich oder wahrscheinlich nur für die Registration erstellt wurden, zu verweigern.

Sämtliche Angaben müssen wahrheitsgetreu erfolgen.

2.7 Wie darf abgestimmt werden?

Jeder Person steht täglich nur eine Stimme zur Verfügung. Wir verwenden verschiedene Sicherheits-Mechanismen, um eine faire Abstimmung sicherzustellen und Mehrfach-Stimmabgaben von ein und derselben Person zu vermeiden. Das Abstimmen mit mehreren E-Mail-Adressen ist nicht erlaubt und kann im schlimmsten Fall zur Disqualifizierung des Vereins führen.

2.8 "Ich erhalte die Meldung, dass ich heute meine Stimme schon abgegeben habe, ohne dass ich abgestimmt habe. Woran liegt das?“

Das System erkennt Zugriffe aus dem gleichen Netzwerk. Sich als Familie für die Abgabe von mehreren Stimmen einen Computer zu teilen oder innerhalb der Firma im gleichen Netzwerk abzustimmen, ist leider nicht möglich. Zur Stimmabgabe sollten Sie jeweils das eigene Smartphone oder den eigenen Laptop nutzen und sich nicht im gleichen Netzwerk (W-Lan deaktivieren) befinden.

3. Phasen und Ablauf

3.1 Phasen

  • Projekteinreichungsphase: Vereine und Organisationen können sich auf der Plattform registrieren. Pro Verein ist eine Registrierung zulässig. Jeder Verein kann maximal ein Projekt pro Projekteinreichungsphase einreichen. Nach der Projekterfassung können Projekte während dieser Phase aktualisiert werden.
  • Abstimmungsphase: Die Projekte können nicht mehr verändert werden. Jede abstimmungsberechtigte Person darf täglich 1 Mal abstimmen.
  • Gewinnübergabephase: Die Gewinnervereine werden durch die AEW benachrichtigt und die Gewinne auf Rechnung ausbezahlt.

3.2 Zeitplanung der Phasen 2024

  • 1. Welle Projekteingabe: 1. Juni 2024, 00:00:01 Uhr – 14. Juli 2024, 23:59:59 Uhr
  • 1. Welle Abstimmungsphase: 15. Juli 2024, 00:00:01 Uhr – 31. Juli 2024, 23:59:59 Uhr

  • 2. Welle Projekteingabe: 1. Dezember 2024, 00:00:01 Uhr – 31. Januar 2025, 23:59:59 Uhr
  • 2. Welle Abstimmungsphase: 1. Februar 2025, 00:00:01 Uhr – 16. Februar 2025, 23:59:59 Uhr

4. Gewinner und Preisgeld

4.1 Gewinner

Während der Abstimmungsphase entscheidet die Anzahl erhaltener Stimmen über den Rang des Projekts. Die Stimmen werden ausschliesslich über die Homepage www.aew-energiebatzen.ch gesammelt. Bei Stimmengleichstand entscheidet das Los.

4.2 Preisgeld

Nach jeder Abstimmungsphase werden folgende Beträge für die Top 8 platzierten Projekte ausbezahlt:
  • 1. Platz: CHF 5'000.-
  • 2. und 3. Platz: jeweils CHF 2'500.-
  • 4. bis 8. Platz: jeweils CHF 1'000.-

4.3 Auszahlung der Preisgelder

Nach der Abstimmungsphase benachrichtigt die AEW die Gewinner-Vereine bzw. -Organisationen. Die Auszahlung erfolgt nach Erhalt der entsprechenden digitalen Rechnung (Empfängermail: kreditoren@aew.ch) durch die projektverantwortliche Person (Rechnungsadresse lautend auf AEW Energie AG, Zentraler Rechnungseingang, Postfach, 5001 Aarau, Referenz: silvia.geissmann@aew.ch). Gelingt eine Kontaktaufnahme bis zum Ende der Auszahlungsphase nicht, so verfällt der Anspruch des Vereins auf den Gewinn ohne Weiteres dahin.

Das Preisgeld ist an das eingereichte Projekt gebunden und muss projektbezogen eingesetzt werden. Vereine und Organisationen, die einen Preis erhalten, verpflichten sich gegenüber der AEW zur Umsetzung des eingereichten Projekts innerhalb von 2 Jahren. Ist die Umsetzung des geplanten Projekts nicht (mehr) möglich, sind bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

Bei missbräuchlicher Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfänger bleibt eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Mittel ausdrücklich vorbehalten.

5. Kommunikation

5.1 Persönlichkeitsrechte/ Urheberrechte

Mit Einreichung der Projektunterlagen bestätigt die projekteinreichende Kontaktperson, dass die eingereichten Unterlagen/ Fotos/Videos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere, dass keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.

Die projekteinreichende Kontaktperson ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die auf Bildern und Videos zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Nutzung, insbesondere zur Veröffentlichung der Bilder gegeben haben.

Die projekteinreichenden Kontaktpersonen stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Dokumente - einschliesslich Abbildungen, Bilder und Videos - im Rahmen des Sponsoringprogramms zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmenden, auch in der begleitenden Kommunikations- und Medienarbeit durch die AEW genutzt werden darf.

6. Rücktritt

Die AEW behält sich vor, das Sponsoringprogramm und die dargestellten Teilnahmebedingungen teilweise oder in Gänze jederzeit zu ändern bzw. das Programm ganz oder zeitweise ohne Ankündigung zu beenden.

7. Haftungsbeschränkungen

Die AEW unterstützt die ausgewählten Projekte lediglich mit einem Geldbetrag. Die Vereine und Organisationen sind alleine verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen und Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften. Sie verpflichten sich, Regeln und Konventionen einzuhalten, die in den jeweiligen Geschäftsgebieten gelten oder als Standards guter betrieblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Praxis angesehen werden. Die AEW steht nicht ein für Schäden, die aus der Durchführung des gesponserten Projekts entstehen. Sollte sie für solche Schäden von Dritten haftbar gemacht werden, so halten die Vereine und Organisationen sie vollumfänglich schadlos.

8. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist bezüglich dem Sponsoring ausgeschlossen.

9. Datenschutzhinweise

Die AEW beachtet bei der Bearbeitung von Personendaten der betroffenen Personen die anwendbaren aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es gelten die Datenschutzhinweise der AEW Energie AG, abrufbar unter www.aew.ch/datenschutz .

Die Bearbeitung von Personendaten in der Schweiz richtet sich grundsätzlich nach der Schweizerischen Gesetzgebung, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und den dazugehörigen Verordnungen.

Die Plattform und sämtliche Nutzerdaten werden auf Servern in einem Rechenzentrum mit Standort in Deutschland von der Particulate Solutions GmbH gehostet. Die AEW hat mit der Particulate Solutions GmbH einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) abgeschlossen. Die Particulate Solutions GmbH hat den Hosting Partner in gleicher Weise datenschutzrechtlich verpflichtet. Damit ist sichergestellt, dass die Daten bei der Übermittlung ins Ausland angemessen geschützt sind.

Durch die Teilnahme erklärt sich die projekteinreichende Kontaktperson ausdrücklich damit einverstanden, dass die AEW die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und den mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.