Teilnahmebedingungen
1. Allgemeines
1.1 Zweck
1.2 Veranstalter
2. Teilnahme
2.1 Wer darf Projekte einrichten?
2.2 Welche Projekte dürfen eingereicht werden?
- Sport/Freizeit
- Kultur
- Forschung und Entwicklung
- Soziales
2.3 Weitere Kriterien und Ausschlussgründe
- Ethische Grundsätze: Projekte, die sittliche, religiöse oder politische Gefühle oder Gruppen verletzen, werden grundsätzlich abgelehnt. Die AEW ist politisch und konfessionell neutral.
- Projekte mit rassistischen, fremdenfeindlichen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichendem Inhalt werden nicht zugelassen.
- Projekte, die im Ausland realisiert werden.
- Institutionen: Die Spendenvergabe erfolgt nur im Rahmen konkreter Veranstaltungen oder Projekte, nicht aber als institutionelle Unterstützung. Es werden keine Mitgliederbeiträge als Spende ausgerichtet.
- Projekte von politischen Parteien und religiösen Institutionen werden nicht unterstützt.
- Weitere Ausschlüsse: Doktorats-, Diplom- und Abschlussarbeiten werden nicht unterstützt.
- Sport: Einzelsportler und Projekte im Spitzensport werden nicht mit Spenden unterstützt.
- Kultur: Denkmalpflege und Gebäudesanierungen, Buchprojekte sowie umfangreiche Kunstprojekte werden grundsätzlich nicht unterstützt.
- Ausstellungen, Fachmessen und -kongresse: Sie erhalten durch die AEW im Rahmen der Spenden keine Unterstützung.
- Das eingereichte Projekt muss einen genügenden inhaltlichen Bezug zum Vereins- oder Organisationszweck aufweisen und darf nicht gegen geltendes Recht verstossen
2.4 Rücktritt
2.5 Weitere Bestimmungen
Hat es ein Projekt nicht in die prämierte Top 8 Platzierung geschafft, so darf es erst bei einer neuen Projekteinreichungsphase erneut eingereicht werden.
Die AEW ist nicht zur Auskunft über die entsprechenden Gründe verpflichtet.
2.6 Wer darf abstimmen?
Sämtliche Angaben müssen wahrheitsgetreu erfolgen.
2.7 Wie darf abgestimmt werden?
2.8 "Ich erhalte die Meldung, dass ich heute meine Stimme schon abgegeben habe, ohne dass ich abgestimmt habe. Woran liegt das?“
3. Phasen und Ablauf
3.1 Phasen
- Projekteinreichungsphase: Vereine und Organisationen können sich auf der Plattform registrieren. Pro Verein ist eine Registrierung zulässig. Jeder Verein kann maximal ein Projekt pro Projekteinreichungsphase einreichen. Nach der Projekterfassung können Projekte während dieser Phase aktualisiert werden.
- Abstimmungsphase: Die Projekte können nicht mehr verändert werden. Jede abstimmungsberechtigte Person darf täglich 1 Mal abstimmen.
- Gewinnübergabephase: Die Gewinnervereine werden durch die AEW benachrichtigt und die Gewinne auf Rechnung ausbezahlt.
4. Gewinner und Preisgeld
4.1 Gewinner
4.2 Preisgeld
- 1. Platz: CHF 5'000.-
- 2. und 3. Platz: jeweils CHF 2'500.-
- 4. bis 8. Platz: jeweils CHF 1'000.-
4.3 Auszahlung der Preisgelder
Das Preisgeld ist an das eingereichte Projekt gebunden und muss projektbezogen eingesetzt werden. Vereine und Organisationen, die einen Preis erhalten, verpflichten sich gegenüber der AEW zur Umsetzung des eingereichten Projekts innerhalb von 2 Jahren. Ist die Umsetzung des geplanten Projekts nicht (mehr) möglich, sind bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
Bei missbräuchlicher Mittelverwendung durch den Zuwendungsempfänger bleibt eine Rückforderung der bereits ausgezahlten Mittel ausdrücklich vorbehalten.
5. Kommunikation
5.1 Persönlichkeitsrechte/ Urheberrechte
Die projekteinreichende Kontaktperson ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die auf Bildern und Videos zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Nutzung, insbesondere zur Veröffentlichung der Bilder gegeben haben.
Die projekteinreichenden Kontaktpersonen stimmen zu, dass die überlassenen Unterlagen und Dokumente - einschliesslich Abbildungen, Bilder und Videos - im Rahmen des Sponsoringprogramms zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmenden, auch in der begleitenden Kommunikations- und Medienarbeit durch die AEW genutzt werden darf.
6. Rücktritt
7. Haftungsbeschränkungen
8. Rechtsweg
9. Datenschutzhinweise
Die Bearbeitung von Personendaten in der Schweiz richtet sich grundsätzlich nach der Schweizerischen Gesetzgebung, insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und den dazugehörigen Verordnungen.
Die Plattform und sämtliche Nutzerdaten werden auf Servern in einem Rechenzentrum mit Standort in Deutschland von der Particulate Solutions GmbH gehostet. Die AEW hat mit der Particulate Solutions GmbH einen Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) abgeschlossen. Die Particulate Solutions GmbH hat den Hosting Partner in gleicher Weise datenschutzrechtlich verpflichtet. Damit ist sichergestellt, dass die Daten bei der Übermittlung ins Ausland angemessen geschützt sind.
Durch die Teilnahme erklärt sich die projekteinreichende Kontaktperson ausdrücklich damit einverstanden, dass die AEW die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und den mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.